Erbrecht Immobilienbewertung 2026 – Verkehrswert statt Einheitswert: Was ändert sich wirklich?

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Einleitung

Ab 1. Januar 2026 gilt bundesweit der aktuelle Verkehrswert statt des veralteten Einheitswerts bei der Bewertung von Immobilien im Erbrecht. Für viele Erben bedeutet das: deutlich höhere Erbschaftsteuer – oft Zehntausende Euro mehr. Dieser Leitfaden erklärt die Reform, zeigt konkrete Beispiele und gibt Tipps, wie Sie noch 2025 handeln können, um Steuern zu sparen. Unsere Vorlagen (z. B. Testament oder Vorsorgevollmacht) kosten nur 4,90 € – perfekt, um schnell anzupassen. Für individuelle Fälle ist eine notarielle Beratung unerlässlich.

Die Reform im Überblick

Bisher wurde der Immobilienwert oft nach Einheitswert berechnet (meist 50–70 % unter Marktwert). Ab 2026 gilt der echte Verkehrswert (Marktwert zum Todeszeitpunkt, § 10 ErbStG). Das führt zu:

  • Höherer Steuerlast für Kinder, Enkel & Geschwister
  • Mehr Fälle, in denen der Freibetrag (400.000 € Kinder, 500.000 € Ehepartner) überschritten wird
  • Massive Mehrbelastung bei Immobilien in Ballungszentren

Beispiel München:

  • Einheitswert 2025: 450.000 € → Steuer für Kinder: 0 €
  • Verkehrswert 2026: 1.350.000 € → Steuer: ca. 180.000 € (bei 30 % Steuersatz)

Freibeträge & Steuersätze 2026

Die Freibeträge bleiben gleich (Stand 11/2025 – Reform noch nicht final):

  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Geschwister: 20.000 €

Steuersätze (Klasse I):

  • Bis 75.000 €: 7 %
  • Bis 300.000 €: 11 %
  • Bis 600.000 €: 15 %
  • Bis 6 Mio. €: 19 %
  • Bis 13 Mio. €: 23 %
  • Bis 26 Mio. €: 27 %
  • Über 26 Mio. €: 30 %

Neuerung: Bei höherem Verkehrswert rutschen viele schneller in höhere Stufen.

Konkrete Beispiele 2026

ImmobilieEinheitswert 2025Verkehrswert 2026Steuer 2025 (Kinder)Steuer 2026 (Kinder)Mehrbelastung
Einfamilienhaus München450.000 €1.350.000 €0 €~180.000 €+180.000 €
Eigentumswohnung Berlin300.000 €650.000 €0 €~37.500 €+37.500 €
Mietshaus Köln (4 WE)750.000 €1.800.000 €0 €~420.000 €+420.000 €

Wie Sie 2025 noch sparen können

  1. Schenkung jetzt Nutzen Sie die 10-Jahresfrist (§ 14 ErbStG) – schenken 2025, ab 2026 zählt nur noch der neue Wert.
  2. Nießbrauch eintragen Sie behalten Wohnrecht/Lebenslang Mieteinnahmen, Kinder bekommen steuerlich nur Restwert.
  3. Testament anpassen Klare Vermächtnisse oder Bedingungen setzen, um Pflichtteil zu managen. → Unsere Testament-Vorlage für nur 4,90 € sofort anpassbar.
  4. Vollmacht & Patientenverfügung Vermögen vor Pflegeheim schützen. Vorlage nur 4,90 €.

Häufige Fragen

  • Gilt die Reform bundesweit? Ja, ab 1.1.2026 (außer Bayern/Sachsen, dort früher).
  • Kann ich die neue Bewertung umgehen? Nein – aber durch Schenkung 2025 den alten Wert nutzen.
  • Was passiert mit laufenden Erbfällen? Tod vor 31.12.2025 = alter Wert.

Fazit

2026 wird Erben teurer – wer jetzt handelt, spart massiv. Nutzen Sie die letzten Wochen 2025 und sichern Sie sich unsere Vorlagen für nur 4,90 € pro Stück oder das Komplett-Paket für 12,90 €. Jetzt ist die Zeit – bevor die neuen Regeln greifen!